Pflegekosten- Beratung (2)

 

 

Pflegestufe
1
2
3
Härtefall
Mindestzeitbedarf / Minuten / täglich
> 90 Min.
> 180 Min.
> 270 Min.
> 420 Min.
Bedingungen des Hilfebedarfs
bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität

 

mindestens einmal täglich mit mindestens zwei Verrichtungen
aus einem der drei oben genannten Bereiche

mindestens drei mal täglich zu verschiedenen Tageszeiten

täglich rund um die Uhr, auch regelmässig nachts

täglich rund um die Uhr, auch regelmäßig nachts, nachts mindestens 120 Minuten
max. Zeitintervall Hauswirtsdchaft
44 Minuten
60 Minuten
60 Minuten
60 Minuten
mögliche Pflegeperson(en)
'Laie' + Fachkraft
'Laie' + Fachkraft
'Laie' + Fachkraft
nur Pflegefachkraft

 

Quelle :

 

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