mindestens einmal täglich mit mindestens zwei Verrichtungen
aus einem der drei oben genannten
Bereiche
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mindestens drei mal täglich zu verschiedenen
Tageszeiten
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täglich rund um die Uhr, auch regelmässig
nachts
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täglich rund um die Uhr, auch regelmäßig
nachts, nachts mindestens 120 Minuten
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