Auf
den nächsten Seiten können Sie einige Daten und Fakten zur
Pflegeversicherung einsehen. Ihr zuständiger Orts- bzw Kreisverband wird
Sie natürlich individuell auf Ihre Situation zugeschnitten beraten.
Wo
ist man versichert?
Als
Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse werden Sie, Ihr nicht
berufstätiger Ehepartner und Ihre Kinder automatisch Mitglied einer
Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Eine Antragstellung ist hierfür also
nicht notwendig.
Dies
gilt auch dann, wenn Sie freiwilliges Mitglied einer Kasse sind. In diesem
Fall haben Sie jedoch die Möglichkeit, auf Antrag von der
Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung befreit zu werden
und eine private Pflegeversicherung abzuschließen.
Wer
gilt als pflegebedürftig?
Pflegebedürftig
ist, wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit
bzw. Behinderung einen erheblichen oder höheren Hilfebedarf für die
Dauer von mindestens sechs Monaten hat.
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