Behinderten- Fahrdienst (2)

"...kann sogar im eigenen Rollstuhl bleiben."

 

Spielfeldrand statt Sportschau: 
Der DRK-Behindertenfahrdienst macht's möglich

 

Wohin fahren wir Sie?

  • Zur Arbeit oder zur Ausbildungsstätte
  • Krankenfahrten zum Arzt oder Krankenhaus
  • Zu Kur-, Erholungs- und Rehabilitationseinrichtungen
  • Zu Veranstaltungen jeglicher Art
  • Ausflüge
  • Einkaufsfahrten
  • Privatbesuche
  • Freizeitaktivitäten

Was kostet der Fahrdienst?

In bestimmten Fällen werden die Kosten für eine begrenzte Anzahl von Fahrten von den Krankenkassen übernommen. Ansonsten wird kilometergenau abgerechnet - sie zahlen also nur, wenn Sie unsere Leistung auch tatsächlich in Anspruch genommen haben. Ihr örtlicher DRK-Kreisverband informiert Sie über Bedingungen und Kosten.

Ihr DRK vor Ort Zur vorherigen Seite